Preisgarantie

Die Preisgarantie ist eine Art der Preisgestaltung. Sie beschreibt die Zusicherung eines Händlers gegenüber seinen Kunden, dass der eigene Preis gleich oder unterhalb des Konkurrenzpreises liegt. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde innerhalb einer definierten Frist Anspruch auf Rückzahlung der Preisdifferenz. Da Preisgarantien freiwillige Garantieverpflichtungen sind, können Umfang und Geltungsdauer beliebig gewählt werden und daraus strategische Wettbewerbsvorteile gewonnen werden. Eine solche dynamische Preisgestaltung wird meistens von den Preisfolgern im Markt angewendet. Nicht selten erhalten Kunden, die eine Preisdifferenz feststellen einen zusätzlichen Rabatt auf Produkte. Durch dieses Vorgehen wird die Preisfindung anhand der Wettbewerber auf den Kunden übertragen.

Eine weitere Ausgestaltung der Preisgarantie ist die Zusicherung eines Anbieters, den Preis über eine vorab festgelegte Zeitspanne konstant zu halten. Damit wird dem Kunden die Preisunsicherheit genommen, was häufig einen Preisaufschlag für die Risikovermeidung enthält und mit der Neigung zur Risikovermeidung von Menschen arbeitet. Diese Art der Preisgarantie findet vor allem in stark schwankenden Märkten wie der Energieversorgung Anwendung. So werben viele Stromanbieter mit Versprechen von konstanten Preisen über ein bis zwei Jahre.

Die Preisgarantie gilt auch als Zusicherung eines Unternehmens den Preis eines bestimmten Produkts an den Verkaufspreis eines Mitbewerbers auszurichten. R&P berät Sie gerne.

Durch die ständige Zusicherung des günstigsten Preises soll der Kunde an das Unternehmen gebunden werden, indem er von umständlichen Preisvergleichen entlastet wird. Ob die Preisdifferenz vom Kunden tatsächlich in Anspruch genommen wird, ist fraglich, suggeriert jedoch ein Sicherheitsgefühl.

Sollte man in seiner Preisstrategie auf Preisgarantien setzen, ist Vorsicht angesagt: Durch aggressives Pricing können destruktive Preiskriege ausgelöst werden.